Wenn man einen neuen Job antritt, dann ist dies ein neuer meist prägender Lebensabschnitt. Wenn man mit Geld arbeitet oder in einer Versicherungsbranche anfängt oder auch bei einem Sicherheitsdienst dann muss man meist ein Führungszeugnis vorlegen. Der Arbeitgeber muss sicher gehen können dass der Arbeitnehmer die nötige Zuverlässigkeit besitzt und noch keine schwerwiegende Straftat begangen hat.

Ausgestellt wird das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Seit 2 Jahren hat man auch die Möglichkeit, dass man das Führungszeugnis auch online beantragen kann. Die Anforderung des Führungszeugnisses ist in ein paar Minuten abgeschlossen, dafür wird nur ein Antrag benötigt, in dem man Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnanschrift hinterlegen muss. Natürlich sollten diese Daten stimmen. Ein festgelegtes Gültigkeitsdatum oder Ablaufdatum gibt es nicht, in der Regel sollte das Führungszeugnis aber nicht älter als ein Jahr sein. Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über registrierte und bekannte Vorstrafen von einer Person. Wenn der Arbeitgeber von einem das Führungszeugnis sehen möchte, will er wissen, ob man schon im Gefängnis war oder andere Vorstrafen bestehen.

Es gibt auch das Europäische Führungszeugnis, dort wird dann auch im Herkunftsland nach Vorstrafen gesucht. Im Führungszeugnis stehen in der Regel erst Geldstrafen ab 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen ab 3 Monaten. Man muss also schon etwas „größeres“ Verbrochen haben um eine Eintragung im Führungszeugnis zu bekommen. Wenn man das 14. Lebensjahr vollendet hat kann man ein Führungszeugnis beantragen. Unter den 14 Jahren muss der Erziehungsberechtigte (Eltern) den Antrag stellen. Die Kosten liegen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland bei 13,00 €. Diese kann eine Stadt nicht ändern, die Kosten sind konstant. Die 13,00 € muss man direkt bei der Antragsstellung begleichen.